Allgemeine Beförderungsbedingungen der Blau-Weißen Flotte

Geltungsbereich
Die Erbringung aller Leistungen durch die Blau-Weiße Flotte unterliegt diesen Geschäftsbedingungen. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

Fahrkarten und Reservierungen
a) Tickets können im Vorverkauf oder an Bord gelöst werden. Bitte beachten Sie, dass an Bord keine EC-Zahlung möglich ist.
b) Die Blau-Weiße Flotte nimmt Reservierungen entgegen. Reservierte, noch nicht bezahlte Fahrkarten sind bis 20 Minuten vor Abfahrt am Fahrscheinverkauf abzuholen, danach verfällt die Reservierung.
c) Das Ticket garantiert die Mitnahme, nicht einen bestimmten Sitzplatz im Innen- oder Außenbereich des Schiffes. Innenplätze werden nur in Verbindung mit einer im Fahrpreis enthaltenen gastronomischen Leistung reserviert.
d) Gruppenreservierungen
Reservierungen für Gruppen bis 20 Personen werden bis 7 Werktage vor Abfahrt, für Gruppen ab 20 Personen bis 21 Werktage vor Abfahrt schriftlich entgegen genommen. Sie sind erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Als Vertragspartner gilt der Auftraggeber. Es wird ein Reisegutschein gegen Rechnungslegung (Voucher) erstellt.
Voucher müssen unter Angabe der Buchungsvertragsnummer und der aktuellen Personenzahl sowie der Rechnungsadresse am Fahrscheinverkauf abgegeben werden. Werden keine vollständigen Reiseunterlagen (wie Voucher) beim Kauf der Fahrausweise vorgelegt, muss bar bezahlt werden. Kann der Auftraggeber aus nicht von der Gesellschaft zu vertretenden Gründen die bestellte Leistung nicht oder nicht voll in Anspruch nehmen, muss die gebuchte Leistung dennoch bezahlt werden. Es gelten die Stornierungsbedingungen.
e) Großveranstaltungen
Großveranstaltungen ab 100 Personen sind mindestens 30 Tage vor Fahrtantritt anzumelden.
Die Gesellschaft behält sich vor, eine Anzahlung bis zu 50% des Reisepreises zu fordern.
Erfolgt die Anzahlung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig kann der Zutritt zum Schiff oder der Einsatz des Schiffes verweigert werden, ohne dass die Gesellschaft ihren Zahlungsanspruch gegenüber dem Veranstalter verliert. Die Gesellschaft muss sich in diesem Fall nur ersparte Eigenaufwendungen in Höhe von pauschal 20 % des Reisepreises anrechnen lassen, so dass 80% des vereinbarten Entgelts zu zahlen sind.
f) Bei Fahrten mit freier Verzehrwahl, bei denen der Veranstalter für den gesamten Verzehr an Bord aufkommt, sind 80 % des zu erwartenden gastronomischen Entgeltes spätestens vor Abfahrt zu entrichten. Die Schlussrechnung erfolgt nach Abschluss der Fahrt auf Rechnung.

Zahlungsbedingungen, Preise und Ermäßigungen
a) Die Fahrpreise für Erwachsene und Kinder sind der Preisliste zu entnehmen. Kinder unter 6 Jahren erhalten freie Fahrt, ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Kinder werden nur in Begleitung Erwachsener befördert.
b) Reisegruppen ab 20 Personen erhalten einen Gruppenrabatt auf den Gesamtpreis.
c) Pro Fahrt gilt jeweils nur eine Preisvergünstigung. Rabatte werden nicht kombiniert.
d) Zahlungsmittel in ausländischen Währungen werden nicht akzeptiert.

Stornierung und Erstattung des Fahrpreises
a) Eine Erstattung nicht genutzter Tickets findet nicht statt.
b) Stornierungsgebühren sind
- bis 7 Tage vor Fahrtantritt kostenfrei,
- Ab 6 Tage bis 24 Stunden vor Fahrtantritt wird eine Stornierungsgebühr von 50% des Fahrpreises,
- ab 24 Stunden vor Fahrtantritt in Höhe von 80% des Fahrpreises erhoben.
c) Zur Fristwahrung gilt der Tag des Eingangs bei der Gesellschaft.
d) Dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass keiner oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Durchführung
a) Die Durchführung der Fahrt kann aus Gründen der Sicherheit, z.B. bei gefährlicher Witterung unterbleiben. Außerdem ist die Gesellschaft zum Antritt der Fahrt nicht verpflichtet, wenn das Schiff ohne weiteren Halt zur Ausgangsstation zurückkehrt, wenn nicht mindestens 10 Tickets verkauft sind.
b) Kann eine gebuchte Fahrt nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, erfolgt die Fahrpreiserstattung anteilig im Verhältnis der durchgeführten zur stornierten Strecke. Die Erstattung des Fahrpreises und eventueller weitergehender Ansprüche erfolgt gegen Vorlagen des Originalfahrscheins und entsprechender Belege.

Verhalten an Bord
Im Interesse eines geregelten Schiffsverkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste ist den Anordnungen des Schiffspersonals Folge zu leisten. Wir verweisen auf §§ 1.03/ 1.07/9.04/9.05 und 9.06 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung.
Zum Einstieg sind nur Fahrgäste mit gültigem Ticket berechtigt. Tickets sind beim Zustieg auf das Schiff persönlich und offen vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und bis zum Verlassen des Schiffes auf Verlangen vorzuzeigen. Wer ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird hat den regulären Fahrpreis sowie einen Aufschlag von 25,00 € zu zahlen. Kann er nicht nachweisen, wo er das Schiff bestiegen hat, gilt der volle Fahrpreis ab Ausgangsstation als regulärer Fahrpreis.
Bei Erreichen der Endstation ist das jeweilige Schiff unverzüglich zu verlassen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Bestätigung.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.

Mitnahme von Gepäck und Fundsachen
a) Die Mitnahme von Fahrrädern, Kinderwägen, Rollstühlen und Tieren kann nur im Rahmen der vorhandenen Platzkapazität erfolgen. Eine Reservierung wird empfohlen.
b) Die Mitnahme von Fahrrädern ist in begrenzter Anzahl für einen Streckenabschnitt möglich. Für die Unterbringung von Fahrrädern, Kinderwagen und Rollstühlen kann das Schiffspersonal einen bestimmten Platz zuweisen. Mitgebrachte Tiere sind vom Reisenden ständig zu beaufsichtigen, Hunde an der Leine kurz zu halten.
c) Die Preise für Hunde und Fahrräder sind der Preisliste zu entnehmen.
d) Leicht tragbares Handgepäck, das Mitreisende nicht beeinträchtigt, kann der Fahrgast bei sich behalten.
e) Feuergefährliche, ätzende, giftige, explosive oder übel riechende Gegenstände und solche, die den Mitreisenden lästig fallen können, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
f) An Bord gefundene Sachen sind unverzüglich dem Schiffspersonal zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht. Fundsachen werden auf Gefahr und Kosten des Eigentümers bis zu 14 Tagen aufbewahrt und danach dem lokalen Fundbüro übergeben.
Zurückgelassene Gegenstände werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.

Haftung
Die Gesellschaft haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt nicht bei Verletzungen der Hauptleistungspflicht oder bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Für mutwillig verursachte Schäden an Schiffseinrichtungen und Steganlagen haftet der Verursacher.